
Philosophie
Die Stimme ist das wohl körperlichste und auch persönlichste aller Musikinstrumente. Wir begegnen uns immer wieder neu, wenn wir Stimme bilden, weil wir selbst das Instrument sind. Lebendig wird eine Stimme immer dann, wenn emotionale Impulse und Gefühlszustände über ihren Klang nach aussen getragen werden. Dies ist, meiner Ansicht nach, das Herzstück jeder musikalischen Handlung mit der Stimme. Durch unsere Sozialisation sind wir aber nicht immer frei von Hemmungen und Selbstbeurteilung oder sogar Selbstverurteilung. Die Stimme ist dann "zu".
Handwerk
Grundlage des Unterrichts ist die schwedisch-italienische Gesangsmethode, die die klassische italienische Stimmbildung auf die Gegebenheiten und Mentalitäten unserer Breitengrade überträgt. Die Übungen dieser Technik bieten eine konkrete Grundlage für eine individuelle Stimmführung und stellen gleichzeitig eine harmonische Verbindung zwischen Körper und Stimme her.
Öffnung der Kehle, Öffnung der Resonanzräume und Verblendung der Register sind die Säulen, die im Unterricht erarbeitet werden. Das Fundament für die Säulen ist die Anbindung der Stimme an die Muskulatur des gesamten Torsos. So kann sie mit dem ganzen Körper gehalten, geführt und voll und ganz entfaltet werden. Die Verbindung zwischen Fundament und Säulen bildet ein frei strömender Atem. Aus dieser körperlichen Anbindung erwächst ein "stimmliches Gebäude", aus dem Kraft, Beweglichkeit und Klangfarbenreichtum entstehen. Die gesungene Musik wird lebendig, individuell und körperlich greifbar.
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SOMMERWORKSHOP GESANG:
Stimmimprovisation in Berlin am 14. und 15. August 2010 (14-18 h und 12-18 h)
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Ich unterrichte Sänger, Sprecher, Schauspieler, Körper- und Stimmtherapeuten und ambitionierte Laien, die einen bewußten Umgang mit ihrer Stimme suchen.
Kurse
- Einzelunterricht (50 Min.)
- open classes (2-3 Std.)
- workshops (4,5 Std.)
- workshops intensiv (8-9 Std. 2 Tage)
Repertoire
- Klassik
- Chanson
- Jazz
- Musical
- Pop
| Einzelunterricht: | 35 € | bar vor dem jew. Unterricht | |
| Einzelunterricht: | 110 € | (1x/Woche) bei monatl. Überweisung* | |
| Einzelunterricht: | 55 € | (14tägig) bei monatl. Überweisung* | |
| Unterricht zu zweit: | 50 € | insg. bar vor dem jew. Unterricht |
| Open Class (Sänger): | 30 € | |
| Open Class (Zuhörer): | 5 € |
| Workshops (1 Tag): | 70 € | |
| Workshops (2 Tage): | 130 € |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen bei Barzahlung:
Bis zu 24 Stunden vor einem vereinbarten Einzeltermin ist eine Absage ohne weiteres möglich. Danach wird das volle Honorar berechnet, ohne Verpflichtung einer Nachleistung von Seiten der Lehrkraft.
Bei Absagen nach verbindlicher Kursanmeldung für den Gruppenunterricht kann das Honorar nur bis zu 14 Tagen vor Beginn des Kurses erstattet werden. Bei Absagen bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50% des Honorars berechnet. Bei Absagen innerhalb der letzten Woche vor Kursbeginn wird das volle Honorar berechnet und kann nur erstattet werden, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Dies gilt in beiden Fällen auch im Krankheitsfall.
An Feiertagen und in der Urlaubszeit der Lehrkraft fällt der Unterricht aus. Urlaubszeit ist vier Wochen vorher von der Lehrerin anzukündigen. Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht zum vereinbarten Termin nicht erteilen, muss dies von Seiten der Lehrkraft rechtzeitig angekündigt werden, spätestens 24 Stunden vor eigentlichem Beginn der Unterrichtsstunde. Es besteht dann von Seiten des Schülers / der Schülerin keine Verpflichtung einer Honorarleistung. Die ausgefallene Stunde wird zu einem anderen Zeitpunkt vor- bzw. nachgeholt, der Schüler / die Schülerin muss erst zum neu vereinbarten Zeitpunkt die Honorarleistung erbringen.
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher angekündigt werden.
Die Kündigung ist mit einer 6-Wochen-Frist zum Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf es der Schriftform. (Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen gegeben.) Während der Probezeit haben Lehrkraft und Schüler/in ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.
*Geschäftsbedingungen bei monatl. Überweisung:
*Das Unterrichtshonorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in 12 gleichen Teilen (s.o.) monatlich jeweils am 1. eines Monats fällig.
*An gesetzlichen Feiertagen und in einer von der Lehrkraft zu bestimmenden Zeit von insgesamt 30 Werktagen pro Jahr fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das vereinbarte Honorar hat. Die bestimmte Zeit kann in Teilen über das Jahr verteilt werden, muss jedoch jeweils mindestens vier Wochen vorher von der Lehrkraft bekannt gegeben werden. Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach-, bzw. vorgegeben oder rückvergütet.
*Unterrichtsstunden, die in Urlaubszeiten des Schülers / der Schülerin liegen, und die mit der Urlaubszeit der Lehrkraft zeitlich nicht übereinstimmen, werden bei rechtzeitiger Ankündigung (vier Wochen vorher) nach-, bzw. vorgegeben; aus organisatorischen Gründen werden jedoch höchstens bis zu drei ausgefallene Unterrichtseinheiten pro Jahr gutgeschrieben.
*Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher angekündigt werden.
*Die Kündigung ist mit einer 6-Wochen-Frist zum Quartalsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf es der Schriftform. (Bei Anhebung des Honorars ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen gegeben.) Während der Probezeit haben Lehrkraft und Schüler/in ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.